Wir, die Beratungsstelle für Integration,
sind ein Team von qualifizierten HeilpädagogInnen,
angesiedelt in Barmstedt.
Wir arbeiten mit Kindertagesstätten
in den Kreisen Pinneberg und Steinburg zusammen.

Wiebke Werth
-Leitung-

Gaby Müller
-Stellvertr. Leitung –

UNSERE PARTNER UND FREUNDE

Unsere Arbeit

NIEMAND DARF WEGEN SEINER BEHINDERUNG BENACHTEILIGT WERDEN

Artikel 3 Abs. 3 2 GG

Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1SGB VIII)

Die Beratungsstelle für Integration mit mobiler heilpädagogischer Praxis betreut Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten in Kindertagesstätten.

Für Kinder besteht ab dem Eintritt in die Kindertagesstätte (einschließlich Krippe-und Familiengruppe) bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.

Diese Grundansprüche gelten natürlich für Kinder, die von Behinderung bedroht sind und damit zu dem Personenkreis gehören, der nach dem § 53/54 SBG zudem ein Recht auf eine Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII hat.

Wo die Bedingungen in den Regelgruppen der Kindertagesstätten allein jedoch nicht den geeigneten Rahmen bilden, um Kindern mit zusätzlichen Förderbedarf gerecht zu werden, bietet unsere Beratungsstelle für Integration mit der mobilen heilpädagogischen Praxis die Möglichkeit der Unterstützung:

  • mit zusätzlicher heilpädagogischer Begleitung für das Kind in seiner Kindergartengruppe
  • durch Beratung des Kindertagesstättenpersonals
  • durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigte des Kindes

AKTUELLES

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