Unsere Leistungen

 Wir betreuen Kinder, deren Entwicklung nicht altersentsprechend verläuft, deren Verhalten zu Hause oder im Kindergarten Grund zur Sorge gibt, die seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben.

Gemeinsam mit

  • den Personensorgeberechtigten,
  • dem Kindergartenpersonal,
  • Ärzten und Therapeuten
  • und weiteren am Erziehungsprozess des Kindes beteiligten Personen

ermitteln wir den Unterstützungsbedarf des Kindes und leiten ggf. notwendige Maßnahmen ein.

Ablauf und Vorgehensweise

  • die heilpädagogische Förderung des Kindes mit Behinderung (nach dem Bundesteilhabegesetz)
  • die Beratung und Unterstützung der Eltern des Kindes
  • die fachliche Begleitung des Kindergartenpersonals
  • die Vernetzung von Hilfs- und Therapieangeboten
  • die Unterstützung bei Behördengängen und Arztbesuchen

Diese Aufgaben beinhalten gemeinsame Besprechungszeiten mit der jeweiligen Gruppenleitung sowie ggf. Zusammenarbeit mit Therapeuten und Diagnostik Instituten.

Die heilpädagogische Förderung der Kinder ist ein eigener Aufgabenbereich für Heilpädagogen. Das Personal wird speziell für die Aufgabe und entsprechend der Gesamtbetreuungszeit des Kindes in der Gruppe in gesetzlich gefordertem Umfang eingesetzt.

Unsere heilpädagogischen Leistungen sind als ganzheitliche, entwicklungs- und altersspezifisch gestaltete Hilfen auf die Gesamtpersönlichkeit des Kindes in seinem spezifischen Lebensumfeld ausgerichtet.

Die Hilfe wird ressourcenorientiert unter Einbeziehung der direkten Bezugspersonen erbracht.

Die heilpädagogische Förderung findet in der Einzelsituation, der Kleingruppe und in der Gesamtgruppe statt.

Die Förderdiagnostik und die Förderplanung sowie die jährlichen Entwicklungsberichte werden von der heilpädagogischen Fachkraft erstellt und mit dem Kindergartenpersonal und den Personensorgeberechtigten besprochen.

Zur weiteren Information lesen Sie hier unsere Konzeption